Der Cannabisausweis

[Lesedauer: circa. 1 Minuten]

Grundlegendes zum Ausweis

Wichtig zu beachten ist, dass der Cannabisausweis kein offizielles Dokument ist. Eine behördlich abgenommene und damit standardisierte Form gibt es damit nicht. Ziel des Ausweises ist es, der eine ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis zu attestieren. Der Ausweis wird dementsprechend vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin ausgestellt. Unabhängig davon ist die Einnahmeform. Der Ausweis gilt also Patienten, die mit Cannabisextrakten, Cannabisblüten und Cannabisarzneimittel behandelt werden gleichermaßen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr

Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist als Cannabis-Patient grundsätzlich möglich, dafür ist eine bestimmungsgemäße Einnahme des ärztlich verschriebenen Arzneimittels die Voraussetzung. Geregelt ist dies in in § 24a Absatz 2 StVG und wird auch als „Arzneimittel- oder Medikamentenprivileg” bezeichnet. Anders als beim illegalen Gebrauch von Betäubungsmitteln (zu denen auch Cannabis gehört), wird die Fahrtüchtigkeit nach Einnahme von verordneten Arzneimitteln nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das ist nur dann der Fall, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt. Wichtig ist es, dass Patient ihre eigene Leistungsfähigkeit vor jeder Fahrt selbstkritisch einschätzen.

Mit dem Cannabisausweis zwar eine bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis ärztlich mit offiziellem Rahmen bescheinigen – rechtlich bindend ist und bleibt der Ausweis nicht. Bei einer Verkehrskontrolle ist bleibt es offen, ob er als „offiziell” wahrgenommen und akzeptiert wird. Viele Patienten berichten jedoch, dass es bei diversen Situationen bereits geholfen habe.

Darüber ist dringend empfohlen, stets eine Kopie des aktuellen BtM-Rezeptes (Cannabisrezepts) mit sich zu führen.

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Heilmittelwerbegesetz Disclaimer

Die von Grüne Brise bereitgestellte Plattform für Cannabis-Apotheken richtet sich an Patienten, die im Besitz einer ärztlichen Verordnung für die Verwendung von medizinischem Cannabis sind. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb und die Verwendung von medizinischem Cannabis in Deutschland strengen regulatorischen Anforderungen unterliegt und ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet ist. Wir empfehlen unseren Nutzern, sich vor dem Erwerb und der Verwendung von medizinischem Cannabis über die geltenden Vorschriften zu informieren und sich an die Anweisungen ihres behandelnden Arztes zu halten. Medizinisches Cannabis kann zur Linderung der Symptomatik einer Vielzahl von Krankheiten beitragen, darunter ADHS, Migräne, chronische Schmerzen, Depressionen, Schlafstörungen, Endometriose, Multiple Sklerose, Epilepsie und Morbus Crohn. Konform mit dem Heilmittelwerbegesetz gewährleisten wir jedoch keine Heilung.

Gender-Hinweis

Im vorliegenden Artikel wird darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu nennen. Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter.

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